Plauen
Die Diskussion über die Vermietung der städtischen Einrichtung an die AfD geht in eine neue Runde. Denn wer kontrolliert, ob die dort verbreiteten Inhalte auf dem Boden des Grundgesetzes stehen?
Wer soll eine städtische Einrichtung mieten dürfen und wer nicht? Diese Diskussion ist in Plauen nicht neu. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich Stadträte an der Vermietung der Festhalle zu bestimmten Zwecken gestoßen. Konkret ging es damals um eine Wahlkampfveranstaltung der AfD. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den...
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