Plauen
In einer Auseinandersetzung setzt ein 50-jähriger Mann eine Pfefferspraywaffe ein. Sein Gegenüber wird verletzt, der Täter zu einer Haftstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht.
Die Ankündigung eines Berufungstermins am Zwickauer Landgericht klang unglaublich: Ein 53-jähriger Mann war angeklagt, weil er bei einer Auseinandersetzung in Plauen seinem Gegenüber mit einer sogenannten Tierabwehrpistole ins Gesicht geschossen haben soll. Ausgangspunkt für den Konflikt soll der Streit um einen Parkplatz gewesen sein, so ein...
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