Plauen
Freie Presse auf Google News folgen
Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass während des Lockdowns bestimmte Waren nicht über den Ladentisch gehen dürfen. Geschäfte müssen solche Produkte abdecken oder den Zugang zu ihnen sperren.
Am Donnerstag hat das Landratsamt im Vogtlandkreis darauf verwiesen, dass während des Lockdowns bis zum 10. Januar in den noch offenen Märkten nur bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung dürfen Märkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung öffnen. Der Verkauf allerdings,...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





