Plauen
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Die Sparkasse Vogtland ist berechtigt, für die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten ihrer Kunden ein sogenanntes Verwahrentgelt (Negativzins) zu erheben - unabhängig davon, dass sie bereits Kontoführungsgebühren erhebt. Mit der Entscheidung hat das Oberlandesgericht Dresden am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Leipzig in...
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