Glauchau
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Für die Betreiber der Behälter und Heizungen läuft eine fünfjährige Frist im kommenden Jahr aus
Sogenannte Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in Überschwemmungsgebieten vorhanden waren, müssen von den Betreibern nachgerüstet werden. Das gab die Untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau bekannt. Für die Nachrüstung der Heizölverbraucheranlagen gilt eine Frist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass die...
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