Glauchau
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Im Verfahren gegen einen ehemaligen Bewohner der Glauchauer Wohnstätte für behinderte Menschen "Haus Zuversicht" hat das Landgericht Zwickau entschieden. Der 35-Jährige wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Das Landgericht hat im Sicherungsverfahren gegen einen ehemaligen Bewohner des "Hauses Zuversicht" in Glauchau entschieden. Der 35-Jährige muss in ein psychiatrisches Krankenhaus untergebracht werden. Damit folgte das Gericht dem Ansinnen der Staatsanwaltschaft.
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