Glauchau
Eine 28-Jährige muss eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen. Sie wird strafrechtlich aber nur für einen Teil der Anklagepunkte zur Verantwortung gezogen. Warum?
Eine 28-jährige Frau aus Glauchau, die zwei Personen mit einem Messer verletzt hat, muss ins Gefängnis. Sie wurde vom Landgericht in Zwickau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Entscheidung der zweiten Strafkammer verkündete Richter Gerolf Müller am Donnerstag. Die...
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