Glauchau
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Langfristige Vereinbarung mit Eigentümer soll vorfristig beendet werden
Glauchau. Die Stadt Glauchau will den Ratshof eher kaufen, als es vorgesehen war. Dafür muss sie sich aus dem Erbbaurechtsvertrag mit den Eigentümern des Gebäudekomplexes freikaufen. Mit diesem Vorhaben sollen erhebliche finanzielle Belastungen, die in Zukunft auf die Glauchauer zukommen könnten, vermieden werden.
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