Glauchau
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Zum Jahreswechsel muss an öffentlichen Orten auf Pyrotechnik verzichtet werden. Landkreis und Polizei schicken deshalb Streifen los. Aber was ist mit Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück?
Wo es sonst laut und bunt zugeht, wird es in diesem Jahr still. Denn an Silvester wird es im zweiten Jahr in Folge kein Feuerwerk geben. So ist es in der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung festgelegt. Diese besagt, dass sowohl am 31. Dezember als auch am 1. Januar das Feiern auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Anlagen...
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