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Ärztekammer: Nicht jedes Maskenattest ist gültig
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Eine Hohenstein-Ernstthalerin wurde trotz attestierter Maskenbefreiung aus einer Praxis verwiesen, weil sie keinen Mund-Nasen-Schutz trug. Die Sächsische Landesärztekammer hält dies aufgrund der Rechtslage für nachvollziehbar.
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