Hohenstein-Ernstthal
Freie Presse auf Google News folgen
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Arbeitsagentur bis 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen, so die Agentur. Das sei auch elektronisch möglich....
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





