Hohenstein-Ernstthal
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Das Beschleunigen ein paar Meter vor dem Aufhebungszeichen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht als vorausschauendes Fahren.
Die Geschwindigkeitskontrolle an den Heroldteichen war formal korrekt. Und das unabhängig davon, dass das Tempo-70-Schild vorübergehend abhanden gekommen war. Doch ist das Aufstellen eines Blitzgerätes direkt unter einem Schild, welches das Tempolimit ändert, auch angemessen? Bis zu 80 Meter vor dem Schild werde gemessen. Bis zu! Es können...
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