Hohenstein-Ernstthal
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Laut Anklage ist der Krankenkasse ein Schaden von 9200 Euro entstanden
Hat die Inhaberin eines Pflegedienstes bei der Krankenkasse Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden? Oder handelt es sich um unhaltbare Vorwürfe eines Patienten? Dieser Frage wird seit Mittwoch am Zwickauer Amtsgericht nachgegangen.
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