Werdau
Freie Presse auf Google News folgen
Für die Betreiber der Behälter und Heizungen in Überschwemmungsgebieten läuft eine Frist im kommenden Jahr aus.
Sogenannte Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in Überschwemmungsgebieten vorhanden waren, müssen von den Betreibern nachgerüstet werden. Das gab die Untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau bekannt. Für die Nachrüstung der Heizölverbraucheranlagen gilt eine Frist von fünf Jahren. Das bedeutet, dass die...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





