Werdau
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Das Urteil gegen einen rechten Filmer aus Zwickau ist bestätigt worden. Er muss 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Das Urteil des Amtsgerichts Zwickau gegen den vielfach vorbestraften rechten Filmer Torsten G. wegen uneidlicher Falschaussage ist gültig. Das Schöffengericht am Landgericht Zwickau hat am Dienstag die Berufung verworfen, die der 45-jährige Zwickauer eingelegt hatte. Wenn keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden, muss sich...
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