Zwickau
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Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen, heißt es aus der Behörde. Diese Frist könne...
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