Zwickau
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Bis 2033 müssen alle Führerscheine in EU-Karten umgetauscht werden. Das ist jedoch nicht so einfach: Teilweise 50 Jahre alte Dokumente werden im Original benötigt.
Bis zum 19. Januar 2022 müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Führerscheine in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Pro Jahr sind bis 2033 gestaffelt weitere Jahrgänge fällig. Doch die Umtauschpflicht sorgt für Irritationen. Einfach den Führerschein zu tauschen, geht nicht. Vor allem der Inhalt der Fahrerlaubnis muss bis zum...
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