Südkoreas abgewiesener Einspruch wurde begründet

Foto: ALBERTO PIZZOLI (AFP)

Heidemann-Gefecht: Abgewiesener Protest begründet

Der Fecht-Weltverband FIE hat den abgewiesenen Einspruch der südkoreanischen Delegation im Halbfinalgefecht zwischen Britta Heidemann und der Südkoreanerin Shin A Lam mit einer Tatsachenentscheidung begründet. In einer offiziellen Mitteilung hieß es am Dienstagmorgen: "Nach Regel 32.1.3 liegt es alleine in der Entscheidungshoheit des Kampfrichters, wieviel Zeit es bis zum Ende des Kampfes noch gibt."

In dem Gefecht war es am Montag zu einer dramatischen Entscheidung gekommen. Beim Stand von 5:5 im Sudden Death hatte es zwei Doppeltreffer innerhalb der letzten Sekunde gegeben. Die österreichische Obfrau Barbara Csar verlangte daraufhin beim Kampfgericht die Überprüfung der Uhr, bei der ein Fehler festgestellt wurde.

Auf Nachfrage der Obfrau akzeptierten beide Fechterinnen die Entscheidung, die letzte Sekunde noch einmal zu fechten. Heidemann traf, Shin verlor. Dagegen legte die südkoreanische Delegation Einspruch ein. Erst nach über einer Stunde stand der Finaleinzug Heidemanns fest. Shin blieb während der gesamten Zeit aus Protest auf der Planche sitzen.

 
erschienen am 31.07.2012
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