Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Wann hat der Leser Recht?
Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an.
Die Leserin heute hatte völlig Recht: Wenn wir über ein besonderes Ausstellungsstück berichten, das in einem Schloss präsentiert werden soll, dann gehört als Service dazu, wo sich das Schloss befindet. Noch besser ist es freilich, wenn die Information noch mit Öffnungszeiten ergänzt wird.
Ebenso Recht hatte eine andere Leserin: Wenn wir über eine Veranstaltung berichten, dann hätte sie erwartet, dass wir diese auch vorher ankündigen. Es stimmte, das war in diesem Fall nicht passiert. Eine Nachfrage hat ergeben, dass wir einfach zu spät vom Veranstalter informiert worden sind. Das ist für die Leser unschön, ganz egal, ob uns die Schuld trifft oder nicht.
Recht haben oder nicht, das ist in einem dritten Fall vom Lesertelefon schon schwieriger zu beurteilen. Ist es rechtens, wenn ein Auto einer Sozialstation, deren Fahrerin im Haus einen Patienten betreut, ein Knöllchen bekommt, fragte eine Leserin. Fakt ist: Ein Parkverbot ist gültig für jeden Kraftfahrer. Sonderechte haben im Einsatzfall Polizei, Feuerwehr beispielsweise und der Rettungsdienst unter Voraussetzungen. Ist es aber gerechtfertigt, wenn Altenpflegerinnen oder Krankenschwestern vom Pflegedienst ein Verwarngeld zahlen müssen? Ganz persönlich fällt es mir schwer, beim Auto vom Pflegedienst ein Knöllchen unterm Scheibenwischer zu akzeptieren, wenn sich in der Nähe keine Parkmöglichkeit befindet. Denn die Pflegerinnen haben es eilig, der nächste Patient wartet, oft dauert die Pflege länger als erwartet und mitunter haben sie auch große Taschen zu schleppen. Auch durch persönliche Erfahrungen habe ich Hochachtung vor dieser schweren Arbeit der Pflegekräfte. Also ist das Knöllchen nun gerechtfertigt oder nicht? Aber wo fängt die Ausnahme an?
Fakt ist auch für einen Leserobmann, mitunter lässt sich die Frage, was rechtens ist, gar nicht immer so einfach beantworten.
Weitere Blog-Einträge
- Reden, immer wieder reden (18.05.2012)
- Eine Ruine ohne Hacke (16.05.2012)
- Klima: eisig bis freundlich (15.05.2012)
- Genitivphobie und Kölsch (14.05.2012)
- Sehen wir uns? (11.05.2012)
- Die Flaschen-Sammlerin (10.05.2012)
- "Arbeit - das wäre mein Traum" (09.05.2012)
- Der Kommentar zum Kommentar (08.05.2012)
- "Wir singen nun mal" (07.05.2012)
- "Ich verderbe anderen gern die schlechte Laune" (04.05.2012)
- Die Frage am Frühstückstisch (03.05.2012)
- Das fahle Gesicht der Leiche (02.05.2012)
- Bin ich gefährdet? (30.04.2012)
- Einen Schlauch für den Schlauch (27.04.2012)
- Von Suchaktionen (26.04.2012)
- Elch-Alarm (25.04.2012)
- Ich melde mich (24.04.2012)
- Wann hat der Leser Recht? (23.04.2012)
- Versprochen ist versprochen (20.04.2012)
- Das Orakel von Delphi und die Röhre von Chemnitz (19.04.2012)
- Kurze und lange Gespräche (18.04.2012)
- In der Schule ertappt (17.04.2012)
- Was zieht man an? … und viele andere Fragen (16.04.2012)
- Alles Müller und doch nicht verwandt (13.04.2012)
- Schwangerschaft und runder Ball (12.04.2012)
- Richtig schön (11.04.2012)
- Mehr Lesekomfort auch für unterwegs
- E-Paper und News in einer App
- Push-Nachrichten über den Tag hinweg