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Wann hat der Leser Recht?

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Die Leserin heute hatte völlig Recht: Wenn wir über  ein  besonderes  Ausstellungsstück berichten, das in einem Schloss präsentiert werden soll, dann  gehört als Service dazu,  wo sich  das Schloss befindet. Noch besser ist es freilich, wenn die Information noch mit  Öffnungszeiten ergänzt wird.

Ebenso Recht hatte  eine andere Leserin: Wenn wir über eine Veranstaltung berichten, dann hätte sie erwartet, dass wir diese auch vorher ankündigen. Es stimmte, das war in diesem Fall nicht passiert. Eine Nachfrage hat ergeben, dass wir einfach zu spät vom Veranstalter informiert worden sind. Das ist für die Leser unschön, ganz egal, ob uns die Schuld trifft oder nicht.

Recht haben oder nicht, das ist in einem dritten Fall vom Lesertelefon schon schwieriger zu beurteilen. Ist es rechtens, wenn ein Auto einer Sozialstation, deren Fahrerin  im Haus einen Patienten betreut, ein Knöllchen bekommt, fragte eine Leserin. Fakt ist: Ein Parkverbot ist gültig für jeden Kraftfahrer. Sonderechte haben im Einsatzfall Polizei, Feuerwehr  beispielsweise und  der  Rettungsdienst unter Voraussetzungen.  Ist es aber gerechtfertigt, wenn  Altenpflegerinnen oder Krankenschwestern vom Pflegedienst ein Verwarngeld  zahlen müssen? Ganz  persönlich fällt es mir schwer, beim  Auto vom Pflegedienst ein Knöllchen unterm Scheibenwischer zu akzeptieren, wenn sich in der Nähe keine Parkmöglichkeit befindet. Denn die Pflegerinnen haben es eilig, der nächste Patient wartet, oft dauert die Pflege länger als erwartet und mitunter haben sie auch große Taschen zu schleppen. Auch durch persönliche Erfahrungen  habe ich Hochachtung vor dieser schweren Arbeit der Pflegekräfte. Also ist das Knöllchen nun gerechtfertigt  oder nicht? Aber wo fängt die Ausnahme an?

Fakt ist auch für einen Leserobmann, mitunter lässt sich die Frage, was rechtens  ist, gar nicht  immer so einfach beantworten.

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