Chemnitz
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Weil er den Treffpunkt der Rechtsextremen großflächig mit Farbe besprühte, wurde ein Chemnitzer angeklagt. Die Sachbeschädigung ist unstrittig. Aber war die Aktion auch ein Aufruf zu weiteren Straftaten?
Ein Solidaritätsstand vor dem Gericht, zusätzliche Sicherheitskontrollen vor dem Gerichtssaal und zu wenig Plätze für alle Zuschauer: Dieser Prozess am Amtsgericht Chemnitz war alles andere als gewöhnlich. Dass aber weniger wegen der angeklagten Tat, sondern wegen der Begleitumstände und der juristischen Einordnung.
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