Chemnitz
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Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 haben dafür nur noch bis zum 19. Juli Zeit
Am 19. Juli endet die wegen der Coronapandemie verlängerte Frist für den Umtausch alter Führerscheine für deren Inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Eine nochmalige Verlängerung wird es nicht geben, wie es aus dem Bundesverkehrsministerium heißt.
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