Chemnitz
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Das Arbeitsgericht erklärte die Wahl für unwirksam. Die Wahlvorstände waren bei der Auszählung der Stimmen nicht vollständig anwesend.
Das Arbeitsgericht in Zwickau hat die Wahl zum Betriebsrat für das Volkswagenwerk in Zwickau-Mosel am Montag für unwirksam erklärt. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Ende 2021 durchgeführte Wahl wiederholt werden. Geklagt hatten sechs Bewerber, die dem Bündnis freie Betriebsräte angehörten. Sie hatten jedoch nicht die notwendige...
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