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Auch die aktuellen Niederschlagsmengen haben nicht gereicht. Damit folgt die Stadt Regeln, die andernorts bereits gelten.
Ab Freitag ist es untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf zu entnehmen. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober. Die Stadtverwaltung hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen.
Zur Begründung wird auf die niedrigen Wasserstände der Chemnitzer Gewässer verwiesen. Bei überwiegend warmer und trockener Witterung könnten die Wasserstände weiter absinken. „Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen tragen wenig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei“, erklärt eine Sprecherin.
Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, sodass die Selbstreinigungskraft der Gewässer gemindert wird. „Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet. Es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben“, heißt es.
Eine ungeregelte Entnahme wie zum Beispiel Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus den Bächen verschärfe diese Situation. Außerdem komme es an Entnahmestellen häufig zu unerlaubten Staustellen oder Pumpensümpfen.
Chemnitz ist nicht die erste Kommune mit einem Wasserverbot in diesem Jahr. Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Mittelsachsen seit dieser Woche die private Wasserentnahme verboten. In Dresden herrscht ebenfalls Wasserentnahmeverbot. (cma)





