Chemnitz
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An einem Abend vor einem Jahr trafen 400 Corona-Spaziergänger auf 27 Gegendemonstranten. Erlaubt war beides nicht. Die Polizei griff nur auf einer Seite durch. Der Fall kam jetzt vor Gericht.
Der Fall hatte über die Stadt hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Am 29. November vorigen Jahres liefen wie damals montags üblich mehrere Hundert sogenannter Corona-Spaziergänger durch die Innenstadt. Unter Missachtung der pandemischen Lage und damals geltender Regeln demonstrierten sie gegen die Corona-Maßnahmen. Der Protest war nicht...
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