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Corona-Quarantäne entfällt auch im Kreis
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Wer Corona hat, muss sich künftig auch im Erzgebirgskreis nicht mehr in Quarantäne begeben. Das Landratsamt hebt ab Freitag die bisher gültige Allgemeinverfügung auf. Grundlage sei der Beschluss der Staatsregierung, die landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen zu beenden, heißt es aus der Behörde. Bislang gilt noch eine Absonderungspflicht von mindestens fünf Tagen für Infizierte. Im Kreis betrug die Inzidenz am Mittwoch 51,7. (urm)