Aue
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Nach einer Auseinandersetzung im Wald ist unter anderem von Beleidigung die Rede. Doch dem Richter bleiben Zweifel.
Vom Tatvorwurf der Beleidigung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat das Amtsgericht Aue-Bad Schlema einen 58-Jährigen freigesprochen. "Im Zweifel für den Angeklagten", begründete Richter Detlef Kramer sein Urteil. Denn er hatte Zweifel an dem, was gegen den Mann zur Anklage gebracht wurde.
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