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Nach dem BGH-Urteil können Kunden der Erzgebirgssparkasse mit den betroffenen Verträgen auf Nachzahlungen hoffen. Was müssen Betroffene jetzt tun, damit sich ihre Ansprüche nicht verlieren?
Mit der Abweisung der Revision der Erzgebirgssparkasse hat der Bundesgerichtshof am Dienstag bei Prämiensparverträgen für Rechtssicherheit geschaffen. Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen ist damit abgeschlossen. Doch was bedeutet das für die betroffenen Sparer? Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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