Aue
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Ein 33-Jähriger verkaufte vermeintliches Ecstasy in Aue an zwei 17-Jährige. Weil er bereits unter Bewährung stand, sah das Gericht bei der Strafe keinen Spielraum.
Einen kurzen Prozess mit einem Drogendealer machte das Chemnitzer Landgericht. Keine halbe Stunde dauerte die Verhandlung, dann wurde der Mann zurück in die Justizvollzugsanstalt nach Dresden gebracht. Zuvor wurde die Frage geklärt, ob es auch strafbar ist, wenn man mit einer Ecstasy-Tablette handelt, die jedoch keinen Wirkstoff...
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