Aue
Gericht urteilt: Kein versuchter Totschlag in der Neujahrsnacht in Aue – Täter muss trotzdem in Haft
Überraschendes Ende im Prozess um den blutigen Angriff auf einen Auer in der Neujahrsnacht. Das Landgericht hat auf gefährliche Körperverletzung entschieden. Warum der Angeklagte trotzdem lange ins Gefängnis muss.
Das Urteil überraschte. In der Neujahrsnacht 2023 war an der Auer Schulbrücke ein 38-Jähriger nach Tritten und Schlägen fast gestorben. Trotzdem wurde der Angeklagte vom Landgericht Chemnitz am Montag nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Richter werteten den Angriff lediglich als gefährliche Körperverletzung. Außerdem war das...
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