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Wegen der derzeitigen Trockenheit dürfen die Erzgebirger kein Wasser aus den hiesigen Gewässern pumpen. Darauf weist die Untere Wasserbehörde im Landratsamt hin. Die Wasserentnahme sei nicht mehr durch den Anlieger-, Eigentümergebrauch gedeckt und somit unzulässig, erklärte am Donnerstag ein Sprecher der Behörde.
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