Aue
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Ein 54-Jähriger teilte auf Facebook ein Bild, das die Fußball-Nationalmannschaft mit dem Dritten Reich verglich. Das Amtsgericht Aue sieht ein strafbares Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen.
Ein Klick, ein Kommentar oder ein Beitrag geteilt. Was in der Facebook-Chronik landet, kann für andere und damit öffentlich sichtbar sein. Was viele nicht bedenken: Ein solcher Klick kann vor Gericht landen und dann teuer werden.
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