Aue
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Eine junge Radfahrerin verlor kürzlich auf dem Autobahnzubringer Aue ihr Leben. Gegen den Autofahrer läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung.
Der tödliche Unfall auf dem Autobahnzubringer (S 255) von Aue zur A 72 am 26. August hat für den Fahrer ein juristisches Nachspiel.
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