Aue
Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Dem Eibenstocker Stadtrat ist das bewusst, doch bei der Vergabe der Planung gab es unterschiedliche Ansichten.
Die Stadt Eibenstock braucht eine Wärmeplanung. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, auch dazu, diese bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Das wissen auch die, die sich im Stadtrat Eibenstock gegen die Vergabe dieser Planungsleistungen an eine Firma aussprachen. Das waren Ulrike Seidel und André Fuchs von der Bürgerinitiative (H)Erzgebirge. Sie...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.






