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Für die Stimmabgabe beim zweiten Gang zur Wahl des Landrates am 3. Juli gilt die Wahlbenachrichtigung, die bereits zur Teilnahme am ersten Wahlgang berechtigte, weiter. Darauf macht der Vorsitzende des Wahlausschusses aufmerksam. Personen, die keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, beispielsweise bei Verlust der...
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