Stollberg
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Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hat das Amtsgericht Chemnitz im März dieses Jahres einen 32-jährigen Imbissbetreiber aus dem Erzgebirgskreis zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (160 Tagessätzen zu je 30 Euro) verurteilt. Das hat das Hauptzollamt Erfurt am Donnerstag mitgeteilt. Im Ergebnis der Ermittlungen...
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