Stollberg
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Am Landgericht muss sich seit dieser Woche ein Asylbewerber verantworten. Er soll eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Pfaffenhain angezündet haben. Die Frage ist: Muss er in die geschlossene Psychiatrie?
Das erste, was der Vorsitzende Richter am Landgericht Chemnitz bei Prozessbeginn fragte, war dies: „Braucht der Beschuldigte die Handschellen?“ Ein Betreuer verneinte, nahm dem Marokkaner seine Fesseln ab. Der Mann blieb ganz ruhig sitzen.
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