Stollberg
Die Grundsteuerreform in Deutschland soll ab 2025 den aktuellen Wert von Grundstücken und Gebäuden fairer abbilden. Zu diesem Thema hat nun der Oelsnitzer Stadtrat eine Entscheidung getroffen.
Der Oelsnitzer Stadtrat hat sich mit dem Thema Grundsteuer beschäftigt. Wer ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, muss sie zahlen – ab 2025 auf Basis neuer Bewertungsmaßstäbe. In Sachsen berechnet sich diese Steuer aus drei Faktoren: dem Einheitswert des Grundstücks, der Steuermesszahl und dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt.
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