Stollberg
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Ein 75-jähriger Erzgebirger ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Sein Verteidiger verharmloste die Tat.
Ein Schwibbogen am Fenster mitten im Sommer? Ungewöhnlich. Ein Schwibbogen mit Nazisymbolik? Verboten. Wegen des Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat sich ein Rentner aus Annaberg-Buchholz vor dem Amtsgericht Marienberg verantworten müssen, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte....
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