Kultur
Ohne die Zustimmung der Eltern heiraten, einen Mietvertrag abschließen oder einen Ausbildungsplatz annehmen, das war bis 1975 erst ab 21 Jahren erlaubt. Am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Senkung des Volljährigkeitsalters auf 18. Das von zahlreichen Kritikern prophezeite Chaos blieb aus.
"Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters wird der Deutsche Bundestag eine Reform verwirklichen, die in erster Linie für unsere Jugend, darüber hinaus aber auch für unsere ganze Gesellschaft, von weitreichender Bedeutung ist", so Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) in der relevanten Debatte. Denn bei...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.






