Eines der elementarsten Bürgerrechte, das aktive Wahlrecht, war den Jugendlichen in der Bundesrepublik bereits 1972 gegeben worden: Blick in ein Kieler Wahllokal während der Bundestagswahl jenes Jahres. Die uneingeschränkte Volljährigkeit mit 18 wurde zum 1. Januar 1975 umgesetzt.
Eines der elementarsten Bürgerrechte, das aktive Wahlrecht, war den Jugendlichen in der Bundesrepublik bereits 1972 gegeben worden: Blick in ein Kieler Wahllokal während der Bundestagswahl jenes Jahres. Die uneingeschränkte Volljährigkeit mit 18 wurde zum 1. Januar 1975 umgesetzt. Bild: Friedrich Magnussen/Stadtarchiv Kiel
Kultur
Mit 18 Jahren Freiheit von elterlicher Vormundschaft: Vor 50 Jahren begann die neue große Freiheit für die Jugend

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Ohne die Zustimmung der Eltern heiraten, einen Mietvertrag abschließen oder einen Ausbildungsplatz annehmen, das war bis 1975 erst ab 21 Jahren erlaubt. Am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Senkung des Volljährigkeitsalters auf 18. Das von zahlreichen Kritikern prophezeite Chaos blieb aus.

"Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters wird der Deutsche Bundestag eine Reform verwirklichen, die in erster Linie für unsere Jugend, darüber hinaus aber auch für unsere ganze Gesellschaft, von weitreichender Bedeutung ist", so Bundesjustizminister Gerhard Jahn (SPD) in der relevanten Debatte. Denn bei...
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