Kommentar
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Natürlich ist die Eröffnung des Strafverfahrens gegen vier ehemalige VW-Topmanager kein Schuldspruch. Für die Angeklagten gilt wie für jeden Beschuldigten zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Dass endlich sechs Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden sollen, ist aber gut für den...
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