Kommentar
Betrug am Steuerzahler

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Über das Cum-Ex-Urteil

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben ein glasklares Urteil gefällt: Die sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind eine strafbare Steuerhinterziehung. Die Behauptung, dass es sich lediglich um ein Steuerschlupfloch gehandelt habe, weil der Gesetzgeber die Steuergesetze nicht genau genug formuliert hat, kann man getrost als Märchen abtun:...
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