Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat Regeln aus dem Infektionsschutzgesetz gekippt. Dabei hatten fünf der acht Richter den Bund 2021 erst aufgefordert zu handeln.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat Regeln aus dem Infektionsschutzgesetz gekippt. Dabei hatten fünf der acht Richter den Bund 2021 erst aufgefordert zu handeln. Bild: Uli Deck/dpa
Kommentar
Bund vs. Ärzte: Wer darf sagen: Du lebst, du stirbst?

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Ärzte sehen sich durch das jüngste Urteil im Triage-Streit bestätigt, aber das ethische Dilemma bleibt.

Dürfen Ärzte allein entscheiden, welche Patienten im Fall von Ressourcenknappheit behandelt werden, um deren Leben zu retten, und welche man sterben lässt? Oder darf ein Gesetzgeber mitbestimmen? Um nicht weniger als diese Frage geht es im Streit zwischen Bund und 14 Vertretern der Ärzteschaft. Dass der Erste Senat des...
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