Kommentar
Keiner der Landkreise, keine der Städte in Sachsen hält die vom Rettungsdienstplan geforderten Hilfsfristen ein.
Wie hoch oder niedrig ein Bundesland seine Hilfsfrist für den Rettungsdienst ansetzt, ist eine politische Entscheidung. Getroffen wird sie im Spannungsfeld zwischen Notwendigkeiten verschiedener Einsatzlagen und begrenzenden Realitäten wie der Finanzierbarkeit des Rettungssystems. Es ist müßig, nach dem Sinn einer Frist von zwölf Minuten zu...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.