Kommentar
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Die Begründungen der Landesdirektion für die Entscheidung in der Causa Hilbert mögen schlüssig und juristisch korrekt erscheinen. Das Wesen des demokratischen Wahlrechts zu betonen, wonach ein möglichst breites Kandidatenspektrum zur Verfügung stehen soll, ist ebenfalls nachvollziehbar. Auch ist es für viele sicher schwer vorstellbar, dass...
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