Kommentar
Freie Presse auf Google News folgen
Über die Eilentscheidung zur Wahlrechtsreform
Die Koalitionsfraktionen in Berlin dürften am Freitag aufgeatmet haben: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Opposition gegen die von Schwarz-Rot zusammengeschraubte Reform des Wahlrechts abgewiesen. Das Regelwerk muss also nicht noch so kurz vor der Wahl über den Haufen geworfen werden. Gut so. Aber kein Grund zum Feiern.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.






