Flöha
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Wegen der anhaltenden Trockenheit sollen Gewässer per Allgemeinverfügung geschützt werden. Dabei gelten Sonderregeln.
Vom neuen Abpumpverbot für sogenannte oberirdische Gewässer in Mittelsachsen sind Ausnahmen möglich. Das Landratsamt bestätigte auf Anfrage der „Freien Presse“, dass beispielsweise einige Landwirtschaftsbetriebe trotz des Verbotes weiter Wasser entnehmen können: Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme bleiben vorerst...
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