Flöha
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Bundesverwaltungsrichter geben Eilantrag gegen die Verlegung der B 173 in Flöha statt
Flöha/Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bau der Flöhaer Umgehungsstraße vorerst gestoppt. Die Leipziger Richter "haben dem Regierungspräsidium Chemnitz vorläufig untersagt, die geplante Verlegung der Bundesstraße 173 durch das Flöhatal zu verwirklichen", informierte am Freitag Rechtsanwalt Peter Kremer.
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