Flöha
Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der Umgehungsstraße gibt es zwei Anfechtungsklagen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht wird darüber schneller entscheiden als gedacht.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig wird über den Weiterbau der Ortsumfahrung Flöha entscheiden. Die beiden vorliegenden Anfechtungsklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der Umgehungsstraße bis zur B 173 nach Falkenau sind damit zugelassen. Wie eine Gerichtssprecherin sagt, habe der zuständige Senat für die...
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