Freiberg
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Am Amtsgericht Freiberg wird am 8. April über eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sächsischen Schulgesetz verhandelt.
Über eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sächsischen Schulgesetz verhandelt das Amtsgericht Freiberg am Mittwoch, 8. April, ab 10 Uhr. Der Vorwurf: Ein schulpflichtiges Kind soll nicht zur Schule geschickt worden sein. Das teilte eine Pressesprecherin des Amtsgerichts der „Freien Presse“ auf Anfrage mit. Verhandelt wird damit ein Fall, in dem...
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