Die Vorwürfe gegen eine frühere Mitorganisatorin des Freiberger Christmarkts - hier ein Archivbild von 2017 - sind vom Tisch. Der Freispruch für die Frau, der zu Unrecht Bestechlichkeit angekreidet worden war, ist rechtskräftig.
Die Vorwürfe gegen eine frühere Mitorganisatorin des Freiberger Christmarkts - hier ein Archivbild von 2017 - sind vom Tisch. Der Freispruch für die Frau, der zu Unrecht Bestechlichkeit angekreidet worden war, ist rechtskräftig. Bild: Eckardt Mildner
Freiberg
Freispruch in der Christmarktaffäre von Freiberg hat Bestand

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Die Staatsanwaltschaft hat die Revision zurückgenommen, das Urteil des Landgerichts Chemnitz zugunsten einer früheren Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Freiberg ist rechtskräftig. Wird die Frau jetzt Schadenersatz verlangen?

In der sogenannten Christmarktaffäre von Freiberg hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz ihr Rechtsmittel gegen den Freispruch für eine frühere Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Freiberg zurückgezogen. "Die Revision gegen den Freispruch wurde zurückgenommen, nachdem die Begründung des Urteils vorlag", erklärte Oberstaatsanwältin Ingrid...
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